PFLEGE

Betreuung in Ihrer vertrauten Umgebung

Die häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst geht mit vielen Vorteilen einher. So findet die Betreuung und Pflege dort statt, wo Sie sich wohl fühlen – in Ihrem Zuhause. Ihre pflegenden Angehörigen werden durch einen Pflegedienst unterstützt und entlastet, da Ihnen und Ihrer Pflegeperson ein professioneller und kompetenter Partner zur Seite steht. Der Gesetzgeber sieht eine Reihe von Leistungen bei der ambulanten Versorgung von pflegebedürftigen Menschen vor. Im Einzelnen sind dies:

 

Hauswirtschaftliche Versorgung: Reinigung der Wohnung, Kochen, Wäsche, Einkaufen – Pflegesachleistungen als Krankenkassenleistung und/oder nach dem Sozialhilfegesetz,
Grundpflege: Körperpflege, Ernährung und Mobilität – privat oder im Rahmen der Pflegeversicherung in allen Pflegestufen,
Behandlungspflege: medizinische Leistungen nach Verordnung des Haus- oder Facharztes,
die Kurzzeitpflege: überbrückt die Zeit zwischen stationärer Krankenhausbehandlung und häuslicher Pflege
Verhinderungspflege, Urlaubspflege, u.s.w.: Sollten Ihre pflegenden Angehörigen auch einmal Urlaub oder einfach einen Nachmittag für sich oder andere Besorgungen benötigen.

 

Bei allen genannten Leistungen legen wir großen Wert auf eine enge Zusammenarbeit mit Ihren Ärzten und Dienstleistern: Wir stehen in enger Kooperation mit Ärzten und anderen Dienstleistern, um Ihnen die bestmögliche und individuelle Pflege und Betreuung garantieren zu können.

So wie jeder Mensch einzigartig ist, werden Krankheit und Pflegebedürftigkeit auch von jedem Menschen individuell erfahren. Wir sorgen für die Umsetzung Ihrer ambulanten und häuslichen Pflege – und das ganz individuell und auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmt. Egal, ob Sie in der hauswirtschaftlichen Versorgung, der Grund- oder Behandlungspflege Unterstützung benötigen, wir stellen für Sie den passenden Leistungsmix zusammen. Wir unterstützen Sie bei Bedarf bei Ihren täglichen Abläufen in der Grundpflege und übernehmen in enger Kooperation mit Ihren Ärzten sämtliche medizinischen Maßnahmen in der Behandlungspflege. Unser Pflegedienst ist in der Lage, fachlich fundiert, ganzheitlich und individuell alle pflegerelevanten Bereiche und Aufgaben abzudecken, bei denen Sie Hilfe benötigen.

Insbesondere für pflegende Angehörige ist es von Zeit zu Zeit bedeutend, Urlaub zu machen oder einfach in Ruhe zu entspannen, um sich von den Anstrengungen der täglichen Pflege erholen und wieder Kraft tanken zu können.

Kann Ihr pflegender Angehöriger bzw. Ihre pflegende Angehörige aufgrund eines Urlaubs, wegen einer Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend Ihre Pflege nicht gewährleisten, kann eine Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Ein gesetzlicher Anspruch auf Verhinderungspflege besteht für 42 Tage bzw. 6 Wochen. Wir entlasten Sie und Ihre Pflegeperson gern, indem wir für diesen Zeitraum die notwendige Pflege in Ihrem Haushalt übernehmen. Auch kurzfristig und innerhalb von 24 Stunden.

Kann die häusliche Pflege vorübergehend nicht oder nur unzureichend im erforderlichen Umfang erbracht werden, wie dies z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder in einer sonstigen Krisensituation sein kann, besteht die Möglichkeit zur Nutzung einer Kurzzeitpflege in einer vollstationären Einrichtung. Der gesetzliche Anspruch auf Kurzzeitpflege ist hierbei ab dem 1. Januar 2016 von zuvor vier auf acht Wochen (56 Tage) je Kalenderjahr verlängert worden. Bei der Kurzzeitpflege findet die Unterbringung im Unterschied zur Verhinderungspflege, die im häuslichen Umfeld durchgeführt wird, in einer stationären Einrichtung statt. Durch eine Kurzzeitpflege soll Ihren pflegenden Angehörigen analog zur Verhinderungspflege für einen begrenzten Zeitraum eine Entlastung durch die Freistellung von den pflegerischen Aufgaben ermöglicht werden. Zudem wird die Versorgung und Pflege von vorübergehend pflegebedürftigen Menschen gewährleistet.